Abo-Bedingungen
Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den AGB für alle Monatsmodelle für Geschäftskunden: VEHARO Flex, Priority, Fleet Partner und Enterprise.
Stand: noch nicht festgelegt · Verantwortlich: Lazovic VEHARO Fahrzeugservice
Entwurf – noch nicht geprüft
Dieser Text ist ein Entwurf und muss vor der Veröffentlichung durch eine Schweizer Fachperson (Anwaltskanzlei oder Rechtsdienst) geprüft und an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. Es wird ausdrücklich keine Zusicherung gemacht, dass der Text rechtssicher, vollständig oder für den konkreten Betrieb passend ist.
Angaben in eckigen Klammern sind Platzhalter und müssen vor dem Livegang durch die verbindlichen Unternehmensdaten ersetzt werden.
1. Gegenstand
Ein Monatsmodell begründet eine laufende Geschäftsbeziehung mit vereinbarten Konditionen und – je nach Modell – einem monatlichen Stundenkontingent. Es begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Einsätze und keine Exklusivität.
2. Übersicht der Modelle
| Modell | Grundgebühr | Enthaltene Stunden | Zusatzstunde |
|---|---|---|---|
| VEHARO Flex | CHF 0 | keine | CHF 99 |
| VEHARO Priority | CHF 490 | 4 Std. | CHF 92 |
| VEHARO Fleet Partner | CHF 990 | 10 Std. | CHF 88 |
| VEHARO Enterprise | individuell | individuell | individuell |
Bei VEHARO Flex gilt eine Mindestverrechnung von zwei Arbeitsstunden pro Auftrag.
3. Verbindliche Regeln
- Kein Paket beinhaltet unbegrenzte Einsätze.
- Kein Paket garantiert eine sofortige Verfügbarkeit.
- Jeder Auftrag gilt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch VEHARO als angenommen.
- Bereitschaft bedeutet priorisierte Kapazität, nicht permanente Exklusivität.
- Fremdkosten wie Treibstoff, Bahnbillette oder amtliche Gebühren sind nicht enthalten.
- Kurzfristige Stornierungen können verrechnet werden.
- Abo-Stunden sind nicht automatisch auf den Folgemonat übertragbar.
- Missbräuchliche oder rechtlich unzulässige Aufträge werden abgelehnt.
- Fahrzeugwert und Versicherungslimit müssen vor Auftragserteilung berücksichtigt werden.
- Einsatzgebiet und Reaktionszeit werden vertraglich definiert.
4. Service-Arbeitsstunden
Als Service-Arbeitsstunden gilt die effektiv für den Auftraggeber aufgewendete Zeit. Dazu zählen Anfahrt zum Abholort, Fahrzeit, Wartezeit vor Ort, Übergabezeit sowie die Rückreise vom Zielort.
Nicht als Service-Arbeitsstunden zählen die Erstellung von Offerten, die interne Administration und die monatliche Abrechnung.
Die Abrechnung erfolgt in Schritten von 15 Minuten, aufgerundet.
5. Verfall ungenutzter Stunden
Nicht genutzte Stunden verfallen am Ende des jeweiligen Kalendermonats. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung in den Folgemonat, auf Rückerstattung oder auf Verrechnung mit anderen Leistungen.
Grund dafür ist, dass die monatliche Grundgebühr Kapazität reserviert, die unabhängig vom tatsächlichen Abruf freigehalten wird.
Liegt der tatsächliche Bedarf über mehrere Monate deutlich unter oder über dem gebuchten Kontingent, kann jede Partei einen Modellwechsel auf den nächsten Monatsbeginn verlangen.
6. Priorität und Verfügbarkeit
Modelle mit Priorität bedeuten, dass Aufträge des Auftraggebers bei der Einplanung bevorzugt berücksichtigt werden. Sie bedeuten nicht:
- eine garantierte sofortige Verfügbarkeit;
- eine garantierte Ausführung innerhalb einer bestimmten Frist;
- eine permanente Reservation von Kapazität ausserhalb vereinbarter Zeitfenster;
- Exklusivität gegenüber anderen Auftraggebern.
Verbindliche Reaktionszeiten, Servicezeiten und Einsatzgebiete können ausschliesslich im Rahmen eines Enterprise-Vertrags vereinbart werden.
7. Auftragserteilung
Aufträge werden über den vereinbarten Kanal gemeldet – Formular, E-Mail oder direkt bei der zuständigen Kontaktperson. Jeder einzelne Auftrag gilt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftragnehmer als angenommen.
Der Auftraggeber benennt die Personen, die in seinem Betrieb zur Auftragserteilung berechtigt sind. Änderungen sind schriftlich mitzuteilen.
8. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt monatlich als Sammelrechnung mit einem Leistungsnachweis über alle ausgeführten Aufträge. Ausgewiesen werden: Datum, Leistung, Route, aufgewendete Zeit sowie Fremdkosten mit Beleg.
Fremdkosten – insbesondere Treibstoff, Ladekosten bei Elektrofahrzeugen, Parkgebühren, Maut und Vignetten, Bahnbillette für die An- oder Rückreise, Taxikosten, wo öffentlicher Verkehr nicht verfügbar ist – sind nie im Stundenkontingent enthalten und werden separat und ohne Aufschlag weiterverrechnet.
Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum, soweit nicht abweichend vereinbart.
9. Laufzeit und Kündigung
[PLATZHALTER: Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen sind vor der Veröffentlichung festzulegen und rechtlich zu prüfen. Der nachfolgende Vorschlag ist ein Entwurf.]
Vorgeschlagene Regelung:
- Mindestlaufzeit: drei Monate ab Beginn des Modells.
- Verlängerung: automatisch um jeweils einen Monat, sofern nicht gekündigt wird.
- Kündigungsfrist: 30 Tage auf das Ende eines Kalendermonats, schriftlich.
- Modellwechsel: jederzeit auf den nächsten Monatsbeginn möglich, in Absprache.
Bei VEHARO Flex besteht keine Mindestlaufzeit, da keine Grundgebühr anfällt. Für Enterprise-Verträge gelten die im Rahmenvertrag vereinbarten Fristen.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Auftragnehmer die Ausführung weiterer Aufträge bis zum Ausgleich aussetzen und das Modell ausserordentlich beenden.
10. Ablehnung einzelner Aufträge
Der Auftragnehmer bleibt auch im Rahmen eines Monatsmodells berechtigt, einzelne Aufträge abzulehnen – insbesondere bei fehlender Verkehrssicherheit, fehlender Fahrberechtigung, Überschreitung der Fahrzeugwertgrenze oder fehlender Kapazität.
Eine Ablehnung begründet keinen Anspruch auf Reduktion der Grundgebühr, wenn das Stundenkontingent im betreffenden Monat anderweitig abgerufen werden konnte.
11. Verhältnis zu den übrigen Bedingungen
Diese Abo-Bedingungen ergänzen die AGB und die Auftragsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen ein allfälliger Rahmenvertrag, danach diese Abo-Bedingungen, danach die Auftragsbedingungen und zuletzt die AGB vor.
VEHARO – ein Angebot von Lazovic VEHARO Fahrzeugservice. Bei Fragen zu diesem Dokument wenden Sie sich an [E-MAIL] oder [TELEFON].