Formulare und Dokumente
Strukturelle Entwürfe der Dokumente, die im Auftragsverhältnis verwendet werden. Sie zeigen den vorgesehenen Inhalt und müssen vor dem produktiven Einsatz rechtlich geprüft werden.
Stand: noch nicht festgelegt · Verantwortlich: Lazovic VEHARO Fahrzeugservice
Entwurf – noch nicht geprüft
Dieser Text ist ein Entwurf und muss vor der Veröffentlichung durch eine Schweizer Fachperson (Anwaltskanzlei oder Rechtsdienst) geprüft und an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. Es wird ausdrücklich keine Zusicherung gemacht, dass der Text rechtssicher, vollständig oder für den konkreten Betrieb passend ist.
Angaben in eckigen Klammern sind Platzhalter und müssen vor dem Livegang durch die verbindlichen Unternehmensdaten ersetzt werden.
1. Vollmacht für Behördengänge
Diese Vollmacht wird für Einlösungen, Abmeldungen sowie die Abholung oder Hinterlegung von Kontrollschildern und Fahrzeugausweisen benötigt. Sie muss vom eingetragenen Halter oder von der eingetragenen Halterin unterzeichnet sein.
Die kantonalen Anforderungen unterscheiden sich. Einzelne Strassenverkehrsämter verlangen eigene Formulare, eine Ausweiskopie oder das Original des Fahrzeugausweises. Wir prüfen das vor dem Termin für Ihren Kanton.
Entwurf
Vollmacht zur Vertretung beim Strassenverkehrsamt
Vollmachtgeber (Halterin / Halter)
Vor- und Nachname
Adresse, PLZ und Ort
Geburtsdatum
Nur, sofern vom Kanton verlangt.
Telefon
Bevollmächtigter
Lazovic VEHARO Fahrzeugservice
vertreten durch [INHABER]
[GESCHÄFTSADRESSE], [PLZ_ORT]
Fahrzeug
Marke und Modell
Kontrollschild
Stammnummer oder Fahrgestellnummer
Umfang der Vollmacht
Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, für das oben bezeichnete Fahrzeug ausschliesslich folgende Handlungen vorzunehmen (Zutreffendes ankreuzen):
- Fahrzeug einlösen
- Fahrzeug abmelden
- Kontrollschilder abholen
- Kontrollschilder hinterlegen
- Fahrzeugausweis abholen
- Fahrzeugausweis übergeben
- Fahrzeug zur Motorfahrzeugkontrolle vorführen
- Prüfbericht entgegennehmen
Die Vollmacht gilt ausschliesslich für die angekreuzten Handlungen und für das bezeichnete Fahrzeug. Sie berechtigt nicht zum Abschluss von Versicherungsverträgen, nicht zur Veräusserung des Fahrzeugs und nicht zur Entgegennahme von Zahlungen.
Gültig bis
Datum, bis zu dem die Vollmacht gilt.
Ort und Datum
Unterschrift Halterin / Halter
Beizulegen sind je nach Kanton: Kopie eines amtlichen Ausweises der Halterin oder des Halters, Fahrzeugausweis im Original, Versicherungsnachweis sowie allfällige kantonale Formulare.
2. Fahrzeugübergabeprotokoll
Das Protokoll dokumentiert Übernahme und Übergabe nach dem VEHARO ÜbergabeCheck. Es wird bei jedem Auftrag erstellt und dem Auftraggeber im Anschluss zur Verfügung gestellt.
Im Adminbereich wird das Protokoll je Auftrag ausgefüllt und als PDF exportiert. Der nachstehende Aufbau entspricht dem erzeugten Dokument.
Aufbau
Fahrzeugübergabeprotokoll (VEHARO ÜbergabeCheck)
1. Kopfdaten
- Vollständiger rechtlicher Firmenname des Auftragnehmers
- Auftrags- beziehungsweise Anfragenummer
- Auftraggeber, gegebenenfalls Firma
- Vereinbarte Leistung
2. Fahrzeugidentifikation
- Marke, Modell, Baujahr
- Fahrzeugtyp, Antriebsart, Getriebe
- Kontrollschild
3. Übernahme
- Ort, Datum und Uhrzeit
- Kilometerstand und Tank- oder Ladestand
- Montierte Kontrollschilder
- Anzahl übernommener Schlüssel
- Übernommene Dokumente und Zubehörteile
- Vorhandene sichtbare Schäden im Detail
- Fotos aller Fahrzeugseiten (als Anhang)
- Name der übergebenden und der übernehmenden Person
4. Übergabe
- Ort, Datum und Uhrzeit
- Kilometerstand und Tank- oder Ladestand
- Anzahl zurückgegebener Schlüssel
- Name der empfangenden Person
- Bemerkungen bei der Übergabe
5. Zwischenfälle
- Wurde ein Zwischenfall gemeldet?
- Beschreibung und getroffene Massnahmen
6. Bestätigung
- Zeitpunkt der Bestätigung
- Unterschrift der übergebenden Person
- Unterschrift der empfangenden Person
- Hinweis auf die Grenzen der Dokumentation
Fester Bestandteil des Dokuments ist der Hinweis: Das Protokoll dokumentiert sichtbare Merkmale zum Zeitpunkt der Übernahme und der Übergabe. Es ist keine technische Fahrzeugprüfung, keine Expertise und keine Bewertung von Schäden oder Fahrzeugwert.
3. B2B-Rahmenvertrag
Der Rahmenvertrag regelt die dauerhafte Zusammenarbeit mit Geschäftskunden. Er ist Voraussetzung für verbindlich zugesagte Servicezeiten und Reaktionszeiten – ohne ihn bestehen diese nicht.
Entwurf – Gliederung
Rahmenvertrag über Fahrzeuglogistik-Dienstleistungen
- 01Vertragsparteien mit vollständigem rechtlichem Firmennamen und UID
- 02Vertragsgegenstand und Abgrenzung der Leistungen
- 03Gewähltes Monatsmodell mit Grundgebühr und Stundenkontingent
- 04Stundensatz für Zusatzstunden und Abrechnungseinheit
- 05Definiertes Einsatzgebiet
- 06Vereinbarte Servicezeiten
- 07Vereinbarte Reaktionszeiten und deren Grenzen
- 08Verfall nicht genutzter Stunden
- 09Verfahren der Auftragserteilung und berechtigte Personen
- 10Anforderungen an Fahrzeugzustand, Zulassung und Versicherung
- 11Regelung zu Händlerschildern und deren Bereitstellung
- 12Fahrzeugwertgrenze und Verfahren bei höherwertigen Fahrzeugen
- 13Dokumentation und Leistungsnachweis
- 14Abrechnung, Zahlungsfrist und Verzugsfolgen
- 15Haftung, Versicherungsdeckung und Selbstbehalt
- 16Stornierungs- und Wartezeitregelungen
- 17Datenschutz und Vertraulichkeit
- 18Laufzeit, Kündigungsfrist und Modellwechsel
- 19Änderungen des Vertrags
- 20Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- 21Anhänge: Preisliste, Auftragsbedingungen, Abo-Bedingungen
[PLATZHALTER: Der ausformulierte Rahmenvertrag ist durch eine Schweizer Fachperson zu erstellen. Diese Gliederung dient als inhaltliche Grundlage und ersetzt keinen geprüften Vertragstext.]
4. Auftragsbestätigung und Offerte
Offerte und Auftragsbestätigung werden aus dem internen System als PDF erzeugt. Beide Dokumente enthalten zwingend:
- den vollständigen rechtlichen Firmennamen des Auftragnehmers samt Adresse und UID;
- die Anfrage- beziehungsweise Offertennummer;
- die vereinbarte Leistung mit Abhol- und Zielort;
- den Servicepreis und die separat ausgewiesenen erwarteten Fremdkosten;
- die Voraussetzungen für die Ausführung;
- den Hinweis, dass ein Auftrag erst mit Annahme und ausdrücklicher Bestätigung zustande kommt;
- den Verweis auf AGB und Auftragsbedingungen;
- den aktuellen Stand zum Versicherungsschutz.
Die Marke VEHARO steht im Briefkopf. Der rechtliche Betreiber wird darunter vollständig ausgewiesen – er wird nicht verborgen.
VEHARO – ein Angebot von Lazovic VEHARO Fahrzeugservice. Bei Fragen zu diesem Dokument wenden Sie sich an [E-MAIL] oder [TELEFON].